Notfalldienst
Als medizinische Notfälle gelten unstillbare Nachblutungen nach chirurgischen Eingriffen und Unfälle, die auch nachts eine rasche Behandlung verlangen. Die meisten andern Beschwerden erlauben ein Abwarten bis zum nächsten Morgen.
- Versuchen Sie zuerst in jedem Fall Ihren Hauszahnarzt zu erreichen.
- Beachten sie die Angaben des Telefonbeantworters.
- Ist dieser nicht erreichbar, erfahren Sie die Telefonnummer des diensthabenden Notfall-Zahnarztes in Ihrer Nähe über die Notfall-Nummer Ihrer Wohnortregion (s.h. unten).
- Ab 22.00 - 07.00 Uhr ist für den ganzen Kanton Thurgau nur ein Zahnarzt/Zahnärztin zuständig.
Im Notfalldienst werden in der Regel ausschliesslich Notfallbehandlungen durchgeführt. Die entsprechende Leistung soll, ausser bei Unfällen, direkt bezahlt werden. Die Kosten können, je nach Behandlung, Sfr 100.– bis Sfr 500.– betragen. Sie haben Anrecht auf eine detaillierte Rechnung, Quittung und die erstellten Unterlagen.